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Vergütung:

Der Haller Pflegedienst ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

Alle Leistungen können bis zur Höhe des Ihnen zustehenden Betrages in der jeweiligen Pflegestufe direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Die Vergütung der Leistungen richtet sich jeweils nach dem mit den Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialbehörden, etc.) ausgehandelten Gebührensätzen.

Leistungen, im Zusammenhang mit den Regelungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, die über den dort vorgegebenen Kostenregelungen innerhalb der einzelnen Pflegestufen beansprucht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.




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